Galaxis Projekt GBR
Andreas & Ralf Mischka
Kapellenweg 26
97737 Gemünden a. Main/ Wernfeld
Kontakt
Telefon: +49 (0) 9351 - 60 55 02
Telefax: +49 (0) 322 835 8570
Mobil: + 49 (0) 171 - 8 22 79 19
E-Mail: info@galaxis-projekt.de
Umsatzsteuer-ID
[812453773]
Steuernummer
231/160/01004
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Galaxis Projekt Gbr
Kapellenweg 26
97737 Gemünden am Main
im folgenden als Vermieter benannt
Allgemein
Der Mieter ist für die gemieteten Zelte und alle anderen Mietsachen verantwortlich. Jeglicher Schaden während der Mietdauer ist vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist für die Aktivitäten, die in und um die Zelte stattfinden verantwortlich.
Aufbauort und Gefahren
Der Aufbauort für die gemieteten Zelte und andere Mietsachen muss zum Aufbautermin komplett frei und eben sein und von Unrat und Schnee und Eis befreit sein.
Am und unter dem Aufbauort dürfen keine Kabel, Kabelschächte, Rohre, Tanks oder andere verborgenen oder unterirdischen Gefahren vorhanden sein, da die Zelte durch Erdnägel oder Erdanker, die in den Boden gerammt werden, verankert werden. Der Mieter verpflichtet sich derartige Gefahren bei den dafür zuständigen Stellen zu erfragen und den Vermieter darüber vor dem Aufbau zu informieren.
Der Mieter sendet vor dem Aufbautermin eine Skizze worin der Aufbauort sowie das Umfeld ersichtlich ist. Diese Skizze soll zeigen, wo genau die gemieteten Zelte und anderen Mietsachen aufgebaut werden sollen. Der Mieter ist für das Erreichen des Aufbauortes während des Auf- und Abbaus verantwortlich. Die Zelte und andere Mietsachen müssen von einem LKW mit Anhänger aus aufgebaut werden können. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug mit Anhänger (ca. 8 Meter lang) Zufahrt zum Aufbauort der Zelte haben muss.
Wenn die gemieteten Zelte nicht auf Rasen aufgebaut werden können, ist der Mieter verpflichtet dies bis eine Woche vor dem Aufbautermin dem Vermieter mitzuteilen.
Es ist streng verboten unter oder in oder in der Nähe der Zelte und anderer Mietsachen Hitzequellen stellen. Als Hitzequellen gelten auch Barbecues, Kochtöpfe, Fackeln, Feuer mit Kohle, Gas oder Holz oder ähnliches. Alle Hitzequellen sind auf eigene Gefahr. Dies ist dem Mieter bekannt.
Sollte der Aufbau der Zelte und anderer Mietsachen durch extremes Wetter (Sturm, Schnee, Frost) nicht fristgerecht durchführbar sein, kann der Mieter daraus keine Ansprüche geltend machen.
Der Mieter behält die Wetterlage im Auge und sichert die Zelte oder baut diese ab falls das Wetter zur Gefahr wird. Das kann schon ab einer Windstärke 6 der Fall sein.
Bilder
Der Vermieter behält sich das Recht vor Fotos von den vermieteten oder verkauften Zelten und Mietsachen zu machen wo auch das Umfeld mit Grundstück, Haus und Gegenständen sowie Deko zu sehen ist. Diese Fotos werden zum Beispiel für Werbezwecke im Internet, auf Drucksachen oder in (Kurz)-Nachrichten (Email, Whats-App) verwendet ohne den Mieter oder Käufer dafür zu entschädigen. Dieses Recht kann vom Vermieter auch auf Dritte übertragen werden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Gemünden am Main (Sitz des Unternehmens)
Versicherungen
Die Zelte und Mietsachen sind während der Mietdauer von dem Vermieter nicht versichert. Der Mieter muss die angemieteten Zelte und Mietsachen versichern. Der Mieter haftet für alle Schäden die an
den Zelten und Mietsachen entstehen. Auch für Sturmschäden oder andere Schäden die durch Wetterumstände verursacht werden.
Der Mieter haftet auf für Schäden durch Dritte.
Reinigung
Eine Reinigungsgebühr wird auf der vereinbarten Miete erhoben, falls Galaxis Projekt Gbr feststellt, dass das Mietobjekt nicht gereinigt wurde vor der Rückkehr bzw. dem Abbau.
Stornierung
Bei Stornierung des Mietvertrages entstehen folgende Stornogebühren:
bis Zwölf Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 50% des vereinbarten Miete
bis Acht Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 70% der vereinbarten Miete
bis Vier Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 90% der vereinbarten Miete
bis Eine Woche vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 100% der vereinbarten Miete
Der Vermieter ist berechtigt die Stornogebühr von der vom Mieter im voraus geleisteten Anzahlung abzuziehen.
Ausführung
Bei der Ausführung der Vereinbarung ist Galaxis Projekt Gbr berechtigt, leicht abweichende oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen, ohne jegliche Haftung von Galaxis Projekt Gbr gegenüber des Mieter.
Verwenden
Der Mieter achtet für die Sorgfältige Aufrechterhaltung und / oder Nutzung der Mietsache. Änderungen, Verschieben, verfärben oder anderweitige Verarbeitung des Mietobjektes sind nicht gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt an / in der Mietsache Gegenstände aufzuhängen, Ohne schriftliche Genehmigung von Galaxis Projekt Gbr.
Sicherheit
Eine Beleuchtung der Mietsache darf nur mit elektrisch geerdeten und genehmigter Beleuchtung erfolgen. Wenn Schäden durch die Beleuchtung auftreten, ist der Mieter verantwortlich.
Zum Erwärmen der Zelt (e) ist der Mieter verpflichtet die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die von Galaxis Projekt Gbr Equipment schriftlich genehmigt Geräte zu verwenden.
Die Teilnahme Leitungen, Kabel, Rohre, usw.
Mieter müssen sich auf das Vorhandensein von Rohren, Kabeln und / oder anderen Arbeiten am oder im Boden erkundigen und Galaxis Projekt Gbr darüber informieren.
Galaxis projekt Gbr haftet nicht für die beim Einsetzen oder Entfernen der gemieteten.
Zelten verursachten Schäden an Kabeln, Leitungen, Rohren und anderen Arbeiten am oder im Boden.
Schäden, welcher Art auch immer die auf / in den Boden durch die Verankerung der gemieteten Zelte verursacht werden vom Mieter getragen.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Galaxis Projekt Gbr werden sonstige Rechnungen für Schäden an Land-und / oder Gebäuden, Leitungen , Rohre oder andere Gegenstände auf oder im Boden durch Auf und Abbau vom Mieter getragen.
Der Mieter befreit Galaxis Projekt Gbr von jeglichen Ansprüchen an Galaxis Projekt Gbr die von Dritten durch irgendwelche Schäden geltend gemacht werden sollen.
Schaden
Der Mieter wird der Galaxis Projekt Gbr über Materialschäden unverzüglich informieren.
Der Mieter ist verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Mietgegenstände zu nehmen.
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